Unsere Arbeitsgrundlage
Wir arbeiten normorientiert und dokumentieren nachvollziehbar. Hier erklären wir die wichtigsten Regelwerke.
Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen
Die Schweizer Richtlinie SWKI VA104-01 definiert die Anforderungen an die hygienische Beschaffenheit von RLT-Anlagen. Sie legt fest, welche Komponenten wie oft geprüft werden müssen, welche Grenzwerte gelten und wie die Ergebnisse dokumentiert werden. Sie ist die massgebliche Referenz für Hygiene-Inspektionen in der Schweiz.
- Anforderungen an Planung, Bau und Betrieb von RLT-Anlagen
- Inspektionsintervalle je nach Anlagentyp und Befeuchtung
- Bewertungssystematik für den hygienischen Zustand
- Anforderungen an die Qualifikation der Inspektoren
Hygienische Anforderungen an RLT-Anlagen – Inspektion und Qualifikation
Die VDI 6022 ist die in Deutschland und international anerkannte Richtlinie für Hygiene bei RLT-Anlagen. Sie definiert Prüfverfahren, Schulungsanforderungen (Kategorie A und B) und die Dokumentationspflichten. In der Schweiz wird sie ergänzend zur SWKI VA104-01 herangezogen.
- Hygienische Erstinspektion und Wiederholungsinspektion
- Qualifikation der Prüfer (Kategorie A: Planung, B: Inspektion)
- Probenahme und Laborverfahren
- Bewertung und Massnahmenableitung
Reinigung von RLT-Anlagen – Verfahren und Qualitätssicherung
Blatt 8 der VDI/ÖFR/SWKI 6022 regelt die Reinigung von Lüftungsanlagen. Sie definiert Reinigungsverfahren, Verantwortlichkeiten, Qualitätsanforderungen und den Überprüfungsbefund. Die Richtlinie ist die Grundlage für Ausschreibungen und die unabhängige Qualitätskontrolle der Reinigung.
- Reinigungsverfahren und deren Eignung je Komponentenart
- Verantwortlichkeiten: Betreiber, Reinigungsfirma, Inspektor
- Überprüfungsbefund als Abnahmedokument
- Anforderungen an Ausschreibung und Leistungsbeschrieb
Hinweis: Die hier dargestellten Informationen dienen der Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir unterstützen Sie bei der normgerechten Umsetzung und Dokumentation – die rechtliche Verantwortung verbleibt beim Betreiber.